Gibt es eine Brandenburger Baumschutzsatzung/baumschutzverordnung?

Kernpunkte und erste Einblicke

Ja, im Land Brandenburg existieren Baumschutzsatzungen, jedoch nicht mehr in Form einer landesweit einheitlichen Verordnung.
Beispiele für kommunale Baumschutzsatzungen in Brandenburg

Wichtige Aspekte der kommunalen Baumschutzsatzungen:

Empfehlungen für Grundstückseigentümer und Baumpflegeunternehmen:

Die frühere Brandenburgische Baumschutzverordnung (BbgBaumSchV) trat am 29. Juni 2004 in Kraft und wurde zuletzt am 21. Dezember 2009 geändert. Diese Verordnung ist jedoch durch Zeitablauf außer Kraft getreten. ​bund-brandenburg.debravors.brandenburg.de+1bravors.brandenburg.de+1 

Nach dem Außerkrafttreten der landesweiten Verordnung liegt die Verantwortung für den Baumschutz nun bei den einzelnen Landkreisen und Gemeinden. Das bedeutet, dass jede Kommune eigene Regelungen zum Schutz von Bäumen erlassen kann, was zu unterschiedlichen Bestimmungen innerhalb des Landes führt. ​brandenburg.nabu.de+1stadt-brandenburg.de+1bund-brandenburg.de 

Beispiele für kommunale Baumschutzsatzungen in Brandenburg: 

  • Landeshauptstadt Potsdam: Hier sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 45 cm innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile geschützt. Obstbäume benötigen einen Stammumfang von mindestens 80 cm, um unter den Schutz zu fallen. Der Stammumfang wird in einer Höhe von 1,0 m über dem Erdboden gemessen. ​vv.potsdam.de 

Wichtige Aspekte der kommunalen Baumschutzsatzungen: 

  1. Schutzumfang: Die Kriterien, welche Bäume geschützt sind, variieren je nach Kommune. Häufig werden Bäume ab einem bestimmten Stammumfang unter Schutz gestellt. Obstbäume können gesondert behandelt werden.​ 
  1. Genehmigungspflicht: Für das Fällen oder die wesentliche Veränderung geschützter Bäume ist in der Regel eine Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich.​ 
  1. Ausnahmen: Einige Satzungen sehen Ausnahmen vor, beispielsweise für Bäume auf Grundstücken mit Ein- oder Zweifamilienhäusern oder für bestimmte Baumarten.​bund-brandenburg.de 
  1. Ersatzpflanzung: Bei genehmigten Fällungen wird oft eine Ersatzpflanzung oder eine Ausgleichszahlung gefordert, um den Verlust des Baumes zu kompensieren.​ 

Empfehlungen für Grundstückseigentümer und Baumpflegeunternehmen: 

  • Informieren Sie sich über die lokale Baumschutzsatzung: Da die Regelungen zum Baumschutz in Brandenburg nicht einheitlich sind, ist es wichtig, die spezifischen Bestimmungen Ihrer Kommune zu kennen. Die jeweiligen Satzungen sind oft auf den Websites der Städte und Gemeinden einsehbar.​ 
  • Kontaktieren Sie die zuständige Behörde: Bei Unsicherheiten oder Fragen sollten Sie sich an die Untere Naturschutzbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt wenden. Diese kann Auskunft über geltende Regelungen und erforderliche Genehmigungen geben.​brandenburg.nabu.de 
  • Beachten Sie die Fällsaison: Unabhängig von lokalen Satzungen gilt gemäß Bundesnaturschutzgesetz ein Fällverbot für Bäume außerhalb des Waldes vom 1. März bis 30. September, um brütende Vögel zu schützen. Ausnahmen sind möglich, bedürfen jedoch einer speziellen Genehmigung. ​brandenburg.nabu.de 
  • Beauftragen Sie Fachleute: Für Baumpflegearbeiten, insbesondere Fällungen, ist es ratsam, professionelle Baumpflegeunternehmen oder zertifizierte Baumkletterer zu beauftragen. Diese kennen die gesetzlichen Bestimmungen und führen die Arbeiten fachgerecht durch.​ 

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