Ist ein Pilz am Baum schädlich? – Ursachen, Auswirkungen und Maßnahmen

Kernpunkte und erste Einblicke

Pilze am Baum erregen häufig Besorgnis, insbesondere wenn es um die Erhaltung von Grünflächen in Berlin und Brandenburg geht. Doch nicht jeder Pilzbefall bedeutet automatisch eine Gefahr für den Baum. Entscheidend ist die Art des Pilzes, der Gesundheitszustand des Baumes und das Ausmaß des Befalls. Einige Pilze zersetzen abgestorbenes Holz und sind harmlos, während andere das Holz zerstören und die Standsicherheit des Baumes gefährden können.
Unterschiedliche Pilzarten und ihre Bedeutung

Anzeichen für einen schädlichen Pilzbefall

Maßnahmen in der Baumpflege

Baumschutzsatzung und rechtliche Vorgaben

Unterschiedliche Pilzarten und ihre Bedeutung 

Pilze an Bäumen lassen sich grob in zwei Gruppen einteilen: 

1. Saprophytische Pilze (harmlos oder nützlich) 

Diese Pilze ernähren sich von abgestorbenem Holz und tragen zur Zersetzung organischer Substanzen bei. Sie greifen das lebende Holz des Baumes nicht an. 

Beispiele: 

  • Fliegenpilz (Amanita muscaria) → Unterstützt das Wurzelwachstum von Birken. 
  • Steinpilz (Boletus edulis) → Fördert die Nährstoffaufnahme von Laubbäumen. 
  • Pfifferling (Cantharellus cibarius) → Bildet Mykorrhiza mit Kiefern und verbessert die Wasserversorgung. 

2. Holzzerstörende Pilze (gefährlich) 

Diese Pilze greifen das lebende Holz an, zerstören die Struktur des Baumes und können zur Bruch- oder Umsturzgefahr führen. 

🔴 Beispiele für gefährliche Holzzerstörer: 

  • Hallimasch (Armillaria spp.) → Befällt das Wurzelsystem und kann Bäume zum Absterben bringen. 
  • Feuerschwamm (Phellinus spp.) → Schwächt die Holzstruktur und erhöht die Bruchgefahr. 
  • Lackporling (Ganoderma spp.) → Zersetzt das Kernholz und macht den Baum instabil. 

🌳 Was tun? 
Ein Befall mit holzzerstörenden Pilzen sollte ernst genommen werden. In vielen Fällen ist eine professionelle Baumkontrolle durch einen Fachbetrieb für Baumpflege ratsam, um die Standfestigkeit des Baumes zu beurteilen. 

Anzeichen für einen schädlichen Pilzbefall 

Ein Pilzbefall bedeutet nicht automatisch, dass der Baum gefällt werden muss. Es gibt jedoch deutliche Warnsignale, die auf eine ernsthafte Schädigung hindeuten: 

⚠️ Auffällige Symptome: 

  • Pilzfruchtkörper am Stamm oder an den Wurzeln → Besonders gefährlich, wenn sich große Kolonien bilden. 
  • Risse oder Verfärbungen in der Rinde → Hinweis auf eine Infektion im Inneren des Baumes. 
  • Trockene oder abgestorbene Äste → Kann ein Zeichen für eine fortgeschrittene Schädigung sein. 
  • Schwacher oder lichter werdender Blattaustrieb → Deutet auf eine eingeschränkte Wasser- und Nährstoffversorgung hin. 

🌳 Was tun? 
Wenn solche Symptome auftreten, sollte ein Fachbetrieb für Baumpflege hinzugezogen werden. Mit einer Baumkontrolle oder einem Gutachten kann festgestellt werden, ob der Baum erhalten werden kann oder ob Maßnahmen erforderlich sind. 

Maßnahmen in der Baumpflege 

Wenn ein Baum von einem schädlichen Pilz befallen ist, gibt es verschiedene Baumpflegemaßnahmen, um den Baum zu stabilisieren oder eine weitere Ausbreitung zu verhindern. 

Gezielter Baumschnitt: 

  • Entfernen befallener Äste zur Risikominimierung 
  • Schonender Rückschnitt zur Förderung des Baumwachstums 
  • Keine radikale Kappung, da dies den Baum schwächen kann 

Baumschutz & Behandlung: 

  • Verbesserung der Bodenverhältnisse (Belüftung, Mulchen) 
  • Eventuelle chemische oder biologische Bekämpfung, falls möglich 

Überwachung & Bewertung: 

  • Regelmäßige Baumkontrolle durch Experten, um den Befall zu beobachten 
  • Falls erforderlich: Kronensicherung oder gezielte Einkürzung 
  • Falls keine Rettung möglich ist: Baumfällung unter Berücksichtigung der Baumschutzsatzung 

🌳 Was tun? 
Eine fachgerechte Beurteilung durch einen zertifizierten Baumpfleger oder Baumkletterer ist in solchen Fällen entscheidend. 

Baumschutzsatzung und rechtliche Vorgaben 

Die Baumschutzsatzung in Berlin und Brandenburg regelt, welche Bäume gefällt oder beschnitten werden dürfen. Auch wenn ein Pilzbefall vorliegt, ist in vielen Fällen eine Genehmigung für eine Baumfällung erforderlich

💡 Wichtige Regelungen: 

  • In Berlin sind Laubbäume, Waldkiefern und bestimmte Obstbäume ab 80 cm Stammumfang geschützt. 
  • In Brandenburg gibt es keine einheitliche Baumschutzverordnung, aber viele Kommunen haben eigene Vorschriften. 
  • Wer einen geschützten Baum fällen möchte, benötigt eine Genehmigung der zuständigen Behörde

🌳 Was tun? 
Vor einer geplanten Fällung oder starken Rückschnittmaßnahmen ist es ratsam, sich über die lokalen Baumschutzbestimmungen zu informieren oder einen Fachbetrieb für Baumpflege zu konsultieren. 

Ob ein Pilz am Baum schädlich ist, hängt von der Pilzart, der Lage des Befalls und dem Gesundheitszustand des Baumes ab. Während viele Pilze ungefährlich oder sogar nützlich sind, gibt es auch holzzerstörende Pilzarten, die die Standsicherheit des Baumes gefährden können. 

Wenn Risse in der Rinde, absterbende Äste oder große Pilzfruchtkörper am Baum sichtbar sind, ist eine fachgerechte Baumkontrolle ratsam. In Berlin und Brandenburg sind viele Bäume durch die Baumschutzsatzung geschützt – eine Fällung ist oft genehmigungspflichtig

Um Risiken zu vermeiden und die richtigen Maßnahmen zu treffen, kann eine Baumkontrolle oder ein Gutachten durch eine Fachfirma für Baumpflege sinnvoll sein. Wir stehen in Berlin und Brandenburg für professionelle Baumuntersuchungen und Baumpflege bereit. Bei Fragen oder Unsicherheiten zur Baumgesundheit oder zur Baumschutzsatzung kann jederzeit Kontakt mit uns aufgenommen werden. 

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