Kann ich meinen Baum einfach fällen? 

Kernpunkte und erste Einblicke

Nein, das Fällen eines Baumes ist in Berlin und vielen Kommunen in Brandenburg nicht ohne Weiteres erlaubt. Strenge Vorschriften, wie die Berliner Baumschutzsatzung (oft auch als Baumschutzverordnung bezeichnet) und lokale Baumschutzregelungen, bestimmen, welche Bäume geschützt sind und wann eine Fällgenehmigung erforderlich ist.
Welche Bäume sind in Berlin geschützt?

Baumschutz in Brandenburg – Was gilt dort?

Welche weiteren Regeln gelten für Baumfällungen?

Warum ist Fachbetrieb Baumpflege der richtige Ansprechpartner?

Welche Bäume sind in Berlin geschützt? 

Laut der Berliner Baumschutzsatzung stehen folgende Bäume unter Schutz: 

  • Alle Laubbäume, mit Ausnahme von Obstbäumen und Walnussbäumen 
  • Die Waldkiefer (alle anderen Nadelbäume sind nicht geschützt) 

Das bedeutet: 


Eichen, Buchen, Ahorn, Linden, Kastanien & Co. sind geschützt und dürfen nicht ohne behördliche Erlaubnis gefällt werden. 

Obstbäume (z. B. Apfel, Kirsche, Birne) und Walnussbäume sind von der Satzung ausgenommen und können in der Regel ohne Genehmigung entfernt werden. 

Nadelbäume außer der Waldkiefer fallen nicht unter den besonderen Schutz der Baumschutzsatzung, unterliegen aber anderen rechtlichen Vorschriften. 

Baumschutz in Brandenburg – Was gilt dort? 

Auch in Brandenburg gibt es zahlreiche kommunale Baumschutzsatzungen, die gesonderte Vorschriften enthalten. Da diese nicht einheitlich geregelt sind, unterscheiden sich die Bestimmungen je nach Stadt oder Gemeinde. Wer in Brandenburg einen Baum fällen möchte, sollte sich daher vorab über die lokale Baumschutzsatzung informieren. 

Welche weiteren Regeln gelten für Baumfällungen? 

Fällverbot in der Schutzzeit: Vom 1. März bis 30. September gilt laut Bundesnaturschutzgesetz (§ 39) ein generelles Fällverbot, um brütende Vögel und andere Tiere zu schützen. Ausnahmen sind nur mit behördlicher Genehmigung möglich. 

Gefahrbäume: Wenn ein Baum eine unmittelbare Gefahr für Personen oder Gebäude darstellt (z. B. durch Bruchgefahr oder Krankheit), kann eine sofortige Fällung notwendig sein. In den meisten Fällen ist jedoch eine Meldung oder ein Gutachten erforderlich. 

Ersatzpflanzungen: Falls ein geschützter Baum gefällt wird, kann die Behörde eine Ersatzpflanzung vorschreiben. Alternativ kann eine Ausgleichszahlung verlangt werden. 

Fällungen bei Bauprojekten: Wenn eine Baumfällung für ein Bauvorhaben notwendig ist, muss dies frühzeitig mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden. Auch hier sind meist Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungenerforderlich. 

Warum ist Fachbetrieb Baumpflege der richtige Ansprechpartner? 

Wir sind Experten für rechtssichere Baumfällungen in Berlin und Brandenburg und übernehmen für Sie: 

Baumschutzprüfung – Wir klären, ob Ihr Baum unter die Baumschutzsatzung fällt und ob eine Genehmigung erforderlich ist.

Genehmigungsservice – Falls nötig, kümmern wir uns um die behördliche Antragstellung. 

Sichere Fällung – Mit moderner Seilklettertechnik oder Maschinen entfernen wir Bäume fachgerecht – auch an schwer zugänglichen Orten. 

Ersatzpflanzung & Entsorgung – Wir kümmern uns um die umweltgerechte Entsorgung und beraten Sie zu Ersatzpflanzungen. 

Baum fällen in Berlin oder Brandenburg? Jetzt Beratung anfordern! 

Eine Baumfällung ist meist genehmigungspflichtig – vor allem in Berlin und vielen Brandenburger Kommunen mit eigener Baumschutzsatzung. Lassen Sie sich von uns beraten, um rechtliche Probleme zu vermeiden und die beste Lösung für Ihren Baum zu finden. 

Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung! 

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