Muss ich einen Baumschnitt genehmigen lassen? 

Kernpunkte und erste Einblicke

In Berlin und Brandenburg unterliegen viele Bäume besonderen Schutzregelungen, die nicht nur das Fällen, sondern auch stärkere Schnittmaßnahmen betreffen. Doch nicht jeder Baumschnitt ist genehmigungspflichtig. Ob eine Erlaubniseingeholt werden muss, hängt von mehreren Faktoren ab – insbesondere von der Baumschutzsatzung, der Baumart und dem Umfang des geplanten Rückschnitts.
Wann ist eine Genehmigung für den Baumschnitt erforderlich?

Was gilt während der Vogelschutzzeit?

Wo beantrage ich eine Genehmigung für den Baumschnitt?

Was passiert, wenn ich einen geschützten Baum ohne Genehmigung schneide?

Wer sich unsicher ist, ob für einen geplanten Baumschnitt eine Genehmigung erforderlich ist, kann uns jederzeit kontaktieren – wir prüfen die gesetzlichen Vorgaben und übernehmen den fachgerechten Schnitt in Berlin und Brandenburg

1. Wann ist eine Genehmigung für den Baumschnitt erforderlich? 

Baumschutzsatzungen regeln den Schutz von Bäumen 

In Berlin und vielen Gemeinden Brandenburgs gelten Baumschutzverordnungen, die bestimmte Bäume unter Schutz stellen. Dabei sind folgende Punkte wichtig: 

Laubbäume und Nadelbäume ab einem bestimmten Stammumfang (z. B. 80 cm in Berlin, gemessen auf 1,30 m Höhe) unterliegen oft dem Schutz. 
Obstbäume sind in Berlin meist nicht geschützt, in Brandenburg jedoch abhängig von der Gemeinde. 
Bestimmte seltene oder besonders wertvolle Baumarten können unabhängig von der Größe geschützt sein. 

Ein starker Rückschnitt kann als „Teilfällung“ gewertet werden, wenn er die Vitalität des Baumes erheblich beeinträchtigt. Solche Maßnahmen sind dann oft genehmigungspflichtig. 

Unterschied zwischen Pflegeschnitt und starken Eingriffen 

  • Pflegeschnitte, wie die Entfernung von Totholz oder ein geringer Formschnitt, sind genehmigungsfrei
  • Kräftige Kroneneinkürzungen oder Kappungen können die Gesundheit des Baumes gefährden und sind oft nur mit Genehmigung erlaubt. 
  • Rückschnitte, die mehr als 30% der Krone betreffen, sind in vielen Regionen problematisch und müssen vorab geklärt werden. 

2. Was gilt während der Vogelschutzzeit? 

Laut Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) ist es vom 1. März bis 30. September verboten, Bäume stark zu beschneiden oder zu fällen, wenn dadurch Lebensräume von Vögeln oder anderen Tieren beeinträchtigt werden. 

Starke Rückschnitte sind in dieser Zeit nicht erlaubt, es sei denn, es liegt eine Gefahrensituation vor. 
Schonende Pflegeschnitte, z. B. das Entfernen von Totholz oder einzelnen kleinen Ästen, sind weiterhin möglich. 
Falls ein Baum dringend geschnitten werden muss (z. B. wegen Sturmschäden oder akuter Gefahr), kann eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden. 

Wer einen Baumschnitt zwischen März und September plant, sollte vorab eine fachliche Prüfung durchführen lassen – wir beraten hierzu gerne. 

3. Wo beantrage ich eine Genehmigung für den Baumschnitt? 

📌 Berlin: 

  • Zuständig sind die Bezirksämter (Untere Naturschutzbehörde)
  • Anträge können online oder schriftlich eingereicht werden. 
  • Bearbeitungszeiten variieren je nach Bezirk. 

📌 Brandenburg: 

  • Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Gemeinden oder Landkreisen
  • Einige Gemeinden haben eigene Baumschutzsatzungen mit spezifischen Regelungen. 
  • Ein Blick in die örtlichen Verordnungen hilft, Klarheit zu bekommen. 

Wir übernehmen auf Wunsch die Prüfung der Genehmigungspflicht und unterstützen bei der Antragstellung. 

4. Was passiert, wenn ich einen geschützten Baum ohne Genehmigung schneide? 

Wer ohne Genehmigung einen geschützten Baum stark zurückschneidet, riskiert hohe Bußgelder! 

  • In Berlin können Bußgelder bis zu 50.000 € verhängt werden. 
  • In Brandenburg richten sich die Strafen nach den örtlichen Satzungen, können aber ebenfalls vier- bis fünfstellige Beträge betragen. 

Ein unsachgemäßer Schnitt kann außerdem den Baum irreparabel schädigen. Deshalb sollte der Baumschnitt immer fachgerecht durchgeführt werden – wir bieten professionelle Baumpflege in Berlin und Brandenburg unter Berücksichtigung aller Vorschriften. 

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