Welche Schnittmaßnahmen außerhalb der Fällsaison sind erlaubt? 

Kernpunkte und erste Einblicke

Während der Fällsperre können in Berlin und Brandenburg die folgenden Baumpflegemaßnahmen durchgeführt werden:
Welche Schnittmaßnahmen sind verboten?

1. Pflege- und Erhaltungsschnitte 

✅ Entfernen von toten, kranken oder beschädigten Ästen 
✅ Reduzieren von bruchgefährdeten Ästen zur Verkehrssicherheit 
✅ Entfernen von Schwestertrieben und Wasserschossen zur Förderung eines gesunden Wuchses 
✅ Einkürzen einzelner Äste, wenn sie Fassaden, Straßen oder Wege behindern 

💡 Tipp: 
Totes Holz darf ganzjährig entfernt werden, da es kein lebender Bestandteil des Baumes ist. 

2. Kronenpflege und Kronensicherung 

Kronenauslichtung: Entfernen von überzähligen, sich kreuzenden oder schwachen Ästen zur Verbesserung der Licht- und Luftdurchlässigkeit 
Kroneneinkürzung: Reduzierung der Krone, wenn sie zu dicht oder zu groß für den Standort ist 
Kronensicherung: Anbringen von Seilen oder Gurten zur Stabilisierung alter oder gespalten wachsender Bäume 

Achtung: 

  • Kroneneinkürzungen sollten nur fachgerecht und schonend durchgeführt werden. 
  • Radikale Kappungen oder starke Reduzierungen sind nicht erlaubt, da sie die Vitalität des Baumes gefährden können. 

3. Lichtraumprofilschnitt (Verkehrssicherungsschnitt) 

✅ Bäume entlang von Straßen, Gehwegen oder Einfahrten dürfen beschnitten werden, wenn sie die Sicht oder Durchfahrt beeinträchtigen
✅ Die Mindesthöhe für den Lichtraum beträgt: 

  • 4,50 m über Straßen 
  • 2,50 m über Gehwegen 

🚦 Verpflichtung zur Verkehrssicherung: 
Grundstückseigentümer sind gesetzlich verpflichtet, überhängende Äste regelmäßig zu kontrollieren und zurückzuschneiden, um Unfälle zu vermeiden. 

4. Formschnitt an Hecken und Sträuchern 

✅ Leichte Formschnitte sind das ganze Jahr über erlaubt. 
✅ Starke Rückschnitte sind nur zwischen Oktober und Februar erlaubt. 

🚫 Verboten: 

  • Komplette Rodungen oder radikale Rückschnitte von Hecken und Sträuchern während der Brutzeit. 
  • Starker Rückschnitt, wenn Vögel darin nisten

💡 Tipp: 
Vor jedem Schnitt eine Nestkontrolle durchführen! Falls sich Vögel in der Hecke aufhalten, muss der Schnitt verschoben werden. 

Welche Schnittmaßnahmen sind verboten? 

🚫 Folgende Arbeiten sind während der Fällsperre (1. März – 30. September) verboten: 
Fällungen geschützter Bäume ohne behördliche Ausnahmegenehmigung 
Starke Einkürzungen oder Kappungen der Baumkrone 
Radikale Rückschnitte von Hecken und Sträuchern, wenn sie den Bestand gefährden 

Ausnahme: 

Wenn ein Baum eine akute Gefahr darstellt (z. B. durch Sturmschäden, Schräglage oder Pilzbefall), kann eine Sondergenehmigung zur Fällung oder starken Einkürzung auch während der Fällsaison beantragt werden. 

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